Widerrufsrecht
Widerufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Elternschule Ellwangen weist die Teilnehmerin auf folgendes hin:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder ein mit der Post versandter Brief) gegenüber der Kursleiterin über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Kursleiterin hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Kursleiterin eingegangen ist.
Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Kursleiterin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Bei Verhinderung einer Teilnehmerin vor Beginn der Veranstaltung kann für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benannt werden. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Kursleiterin. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
Die Ersatzteilnehmerin hat selbst unter Angabe der Daten eine eigene Anmeldung für den Kurs durchzuführen (Ziff. 2 der AGB), andernfalls erfolgt kein Schuldnerwechsel.
Sofern eine durch die Teilnehmerin vor Beginn des Kurses benannte Ersatzperson an dem Kurs teilnimmt, findet keine Gebührenerhebung statt. Dasselbe gilt, wenn die Kursleiterin vor Beginn des Kurses eine Ersatzperson aus der Warteliste berücksichtigen kann.
Die Kursstunden bauen jeweils aufeinander auf. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere Teilnehmerin zu ersetzen.